Der Lohn­aus­weis – Neue­run­gen 2026 für die AHV und Steuern

Lohnausweis

Die Kilo­me­ter­ent­schä­di­gung für die geschäft­li­che Benut­zung des Pri­vat­fahr­zeu­ges wurde per 01.01.2026 auf maxi­mal 75 Rap­pen pro Kilo­me­ter erhöht. Siehe dazu die Weg­lei­tung zum Aus­fül­len des Lohn­aus­wei­ses, Rand­zif­fer 52.

Die Befrei­ung von Natural­ge­schenke wurde auf maxi­mal CHF 600.00 pro Jahr erhöht. Das bedeu­tet, dass Natural­ge­schenke bis CHF 600.00 pro Kalen­der­jahr nicht im Lohn­aus­weis dekla­riert wer­den müs­sen. Über­stei­gen die Geschenke jedoch die­sen Betrag, ist der ganze Betrag im Lohn­aus­weis unter Zif­fer 2.3 zu dekla­rie­ren. Der Betrag ist somit steu­er­bar und auch AHV-pflich­tig. Es gibt keine Unter­schei­dung mehr zwi­schen der Steu­er­pra­xis und der AHV-Pflicht. Beachte: Bar­geld­ge­schenke sind immer Lohn­be­stand­teil. Siehe dazu die Weg­lei­tung zum Aus­fül­len des Lohn­aus­wei­ses, Rand­zif­fer 72.

Die Weg­lei­tung zum Aus­fül­len des Lohn­aus­wei­ses fin­den Sie hier: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/lohnausweis.html

10 Jahre Hauri & Larsson Finanzen GmbH

«Auch wenn wir was zu feiern haben, können wir trotzdem nicht ganz aus unserer Haut.»