Han­dy­rech­nun­gen, Ein­kauf von Drittanbietern

Frau tippt am Taschenrechner

Bei diver­sen Mobil­funk­an­bie­ter kön­nen Ein­käufe bei Drit­ten (z.B. Ein­kauf Soft­ware, Apps etc.) direkt über die Han­dy­rech­nung bezahlt werden.

Sol­che Ein­käufe wer­den auf der Han­dy­rech­nung mit Ein­kauf Dritt­an­bie­ter aus­ge­wie­sen. Diese Ein­käufe wer­den ohne MWST auf der Han­dy­rech­nung auf­ge­führt. Zur Dekla­ra­tion der MWST, bzw. für die Rück­for­de­rung der Vor­steuer, wird die ent­spre­chende Rech­nung des Anbieters/​Verkäufers benö­tigt. Die Han­dy­rech­nung genügt nicht.

Ist die Rech­nung des Dritt­an­bie­ters nicht vor­han­den, ist ein all­fäl­li­ger Vor­steu­er­ab­zug nicht möglich.

Han­delt es sich um einen aus­län­di­schen Dritt­an­bie­ter, braucht es des­sen Rech­nung zwin­gend, da unter Umstän­den Bezugs­steuer geschul­det ist.

Zögern Sie nicht, uns bei Unsi­cher­hei­ten zu kontaktieren.

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«Auch wenn wir was zu feiern haben, können wir trotzdem nicht ganz aus unserer Haut.»