Handyrechnungen, Einkauf von Drittanbietern

Frau tippt am Taschenrechner

Bei diversen Mobilfunkanbieter können Einkäufe bei Dritten (z.B. Einkauf Software, Apps etc.) direkt über die Handyrechnung bezahlt werden.

Solche Einkäufe werden auf der Handyrechnung mit Einkauf Drittanbieter ausgewiesen. Diese Einkäufe werden ohne MWST auf der Handyrechnung aufgeführt. Zur Deklaration der MWST, bzw. für die Rückforderung der Vorsteuer, wird die entsprechende Rechnung des Anbieters/Verkäufers benötigt. Die Handyrechnung genügt nicht.

Ist die Rechnung des Drittanbieters nicht vorhanden, ist ein allfälliger Vorsteuerabzug nicht möglich.

Handelt es sich um einen ausländischen Drittanbieter, braucht es dessen Rechnung zwingend, da unter Umständen Bezugssteuer geschuldet ist.

Zögern Sie nicht, uns bei Unsicherheiten zu kontaktieren.