Die Zinssätze von Vorschüssen und Darlehen an Beteiligte oder nahestehende Dritte wurden per 1. Januar 2023 gegenüber dem Vorjahr stark erhöht.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung setzt die Zinssätze pro Jahr fest, sie sind zu finden unter: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/vst-zinssaetze.html
Der Mindestzinssatz beträgt 1 ½ % und muss zwingend eingehalten werden. Besitzt die Firma selbst Fremdkapital, welches verzinst wird, muss dieser Zinssatz zuzüglich ¼ – ½ % weitergegeben werden, mindestens jedoch 1 ½ %.
Für unsere Kunden berücksichtigen wir dies im Rahmen vom Jahresabschluss. Haben Sie Fragen? Dann melden Sie sich bei uns.