Zins­sätze für Vor­schüsse oder Darlehen

Jemand tippt am Handy Zahlen ein

Die Zins­sätze von Vor­schüs­sen und Dar­le­hen an Betei­ligte oder nahe­ste­hende Dritte wur­den per 1. Januar 2023 gegen­über dem Vor­jahr stark erhöht.

Die Eid­ge­nös­si­sche Steu­er­ver­wal­tung setzt die Zins­sätze pro Jahr fest, sie sind zu fin­den unter: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/vst-zinssaetze.html

Der Min­dest­zins­satz beträgt 1 ½ % und muss zwin­gend ein­ge­hal­ten wer­den. Besitzt die Firma selbst Fremd­ka­pi­tal, wel­ches ver­zinst wird, muss die­ser Zins­satz zuzüg­lich ¼ – ½ % wei­ter­ge­ge­ben wer­den, min­des­tens jedoch 1 ½ %.

Für unsere Kun­den berück­sich­ti­gen wir dies im Rah­men vom Jah­res­ab­schluss. Haben Sie Fra­gen? Dann mel­den Sie sich bei uns.

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«Auch wenn wir was zu feiern haben, können wir trotzdem nicht ganz aus unserer Haut.»