Neuer Pri­vat­an­teil für Fahr­zeuge ab 1.1.2022

Zwei Geschäftsautos HLF

Wer ein Fir­men­fahr­zeug fährt ist sich der Vor­teile bewusst. Um den Pri­vat­ge­braucht des Fir­men­fahr­zeu­ges steu­er­lich kor­rekt abzu­bil­den darf man sich einer Pau­schale bedienen. 

Die­ser Pri­vat­an­teil Fahr­zeug beträgt ab 1.1.2022 neu 0,9 % des Kauf­prei­ses, inklu­sive Zube­hör exkl. MWST pro Monat. 

Bei geleas­ten Fahr­zeu­gen wird der Bar­kauf­preis als Basis her­an­ge­zo­gen.
Wird das Lea­sing ver­län­gert gilt nach wie vor der ursprüng­li­che Bar­kauf­preis, das es sich um das­selbe Fahr­zeug handelt.

Bei Fra­gen sind wir für Sie da

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«Auch wenn wir was zu feiern haben, können wir trotzdem nicht ganz aus unserer Haut.»