Wer ein Firmenfahrzeug fährt ist sich der Vorteile bewusst. Um den Privatgebraucht des Firmenfahrzeuges steuerlich korrekt abzubilden darf man sich einer Pauschale bedienen.
Dieser Privatanteil Fahrzeug beträgt ab 1.1.2022 neu 0,9 % des Kaufpreises, inklusive Zubehör exkl. MWST pro Monat.
Bei geleasten Fahrzeugen wird der Barkaufpreis als Basis herangezogen.
Wird das Leasing verlängert gilt nach wie vor der ursprüngliche Barkaufpreis, das es sich um dasselbe Fahrzeug handelt.
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